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Eine Renovierung steht an

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Wann sollte man renovieren?

Bei Renovierungsarbeiten liegt das Hauptaugenmerk auf Schönheit, Ästhetik und Gestaltung. Auslöser für Renovierungsarbeiten sind meist Abnutzungserscheinungen und Gebrauchsspuren am Objekt.

Eine gängige Bezeichnung dafür ist „Schönheitsreparatur“. Damit ist das Streichen von Decken und Wänden oder das Lackieren von Fenstern, Türen und Geländern in bestimmten Intervallen gemeint.

Über die Frage, wann genau Schönheitsreparaturen auszuführen sind, hat der BGH bereits vor Jahren folgende Renovierungsfristen als angemessen definiert:

  • 3 Jahre: Küchen, Bäder, Duschen
  • 5 Jahre: Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen, Toiletten
  • 7 Jahre: Nebenräume, Geschäftsräume

Es kann sinnvoll sein, im Zuge von Renovierungsarbeiten auch Modernisierungsarbeiten durchzuführen. Wenn beispielsweise ein Fassadenneuanstrich ansteht, kann möglicherweise eine energetische Modernisierung Sinn machen, zumal die Fassade sowieso eingerüstet werden muss. Zum Beispiel können Energieberater entsprechende Wirtschaftlichkeitsrechnungen durchführen.

In vielen Fällen rechnet sich eine energetische Sanierung für den Bauherrn. 
 

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Renovierung, Stuckateurmeister Schmitt Gräfenberg

Nach einer Renovierung schaut alles wieder aus wie neu

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